Funktionsweise, Kostenübernahme und verschiedene Modelle im Überblick
In Deutschland sterben jedes Jahr sehr viele Menschen durch Feuer – insbesondere an den Folgen einer Rauchgasvergiftung. Zahlreiche Kampagnen, sowie die Rauchmelderpflicht, welche mit Jahresanfang 2018 in allen Bundesländern gilt, sollen dazu beitragen diese hohe Opferzahl deutlich zu reduzieren. Rauchwarnmelder sollen durch einen lauten Alarm rechtzeitig vor dem tödlichen Brandrauch warnen, Voraussetzung dafür ist jedoch, den Alarm auch hören zu können.
Im Folgenden soll geklärt werden, wie Rauchmelder für Gehörlose genau funktionieren, und welche Hersteller und Produkte es gibt. Außerdem soll darauf eingegangen werden, ob die teilweise nicht unerheblichen Kosten für entsprechende Lösungen von den Krankenkassen getragen werden. Außerdem finden Sie die entsprechenden GKV-Hilfsmittelverzeichnis-Nummern der hier vorgestellten Rauchmelder für Gehörlose jeweils zu Beginn der Produktübersicht! In Deutschland leben laut dem deutschen Gehörlosen Bund jedoch etwa 80.000 Gehörlose und etwa 18 Millionen Schwerhörige – für diese Menschen sind natürlich eigene Rauchmelder für Gehörlose notwendig.
Welchen Schutz gibt es für gehörlose Menschen?
Wie einleitend bereits erwähnt, machen herkömmliche Rauch- und Funkrauchmelder für gehörlose und hörgeschädigte Menschen natürlich keinen Sinn. Einige Unternehmen und Hersteller bieten jedoch auch spezielle Rauchmelder für Gehörlose an. Hier können wiederum entsprechende Erweiterungen für klassische Funkrauchmelder, oder vollständig auf die Bedürfnisse hörgeschädigter Menschen zugeschnittene Lösungen unterschieden werden.
So funktionieren Rauchmelder für Gehörlose und Hörgeschädigte
Rauchmelder für gehörlose und hörgeschädigte Personen werden in der Regel per Funkverbindung mit einem Lichtsystem verbunden, welches sehr intensive Lichtblitze abgibt, die von der Netzhaut auch bei geschlossenen Augen sehr leicht wahrgenommen werden. Je nach System und Hersteller ist hier eine Vernetzung mit verschiedensten Signalanlagen wie beispielsweise Blitzwecker oder Lichtklingeln möglich. Die meisten Systeme können zusätzlich mit einem Vibrationskissen ausgestattet werden, welches beispielsweise unter dem Kopfkissen platziert wird.
Links: Rauchmelder für Gehörlose mit Stroboskop Modul und Rüttelkissen | Rechts: Modell mit Blitzwecker und Vibrationskissen
Dies ist auch äußerst sinnvoll: Während Brände tagsüber dank unseres Geruchssinns meist rasch entdeckt werden, „schläft“ auch dieser in der Nacht. Darum werden Opfer häufig während des Schlafs von Bränden und Brandgasen überrascht – oftmals zu spät.
Laut einer Studie, die im amerikanischen „Ear and Hearing Journal” veröffentlicht wurde, sind Alarmierungssysteme (z.B. Alarmanlagen, Wecker oder auch Rauchmelder), die ausschließlich mit Blitzlicht arbeiten, deutlich weniger effektiv als Systeme die sowohl Lichtreize als auch Vibrationspads verwenden.
Kostenübernahme für Rauchmelder durch Krankenkassen
Nach vielen Jahren der Unsicherheit bezüglich der Kostenübernahme für Rauchwarnmelder für Gehörlose und Hörgeschädigt, hat das Bundessozialgericht mit einem entsprechenden Urteil vom 18.06.2014 entschieden, dass Krankenkassen die Kosten für besondere Rauchmelder für gehörlose Menschen übernehmen müssen.
Anstoß war die Klage eines 58jährigen aus Hamburg, welchem die Kostenerstattung für optische Rauchwarnmelder für Gehörlose durch die Krankenkasse verwehrt wurde. In einem erstem Urteil des Landessozialgerichts wurde dazu festgehalten, dass Rauchmelder als “generelle Vorsorge für Risiko- und Gefahrensituationen” anzusehen seien, und der “Eigenverantwortung des Einzelnen“ zuzuschreiben sind. Ferner wurde erörtert, dass die Aufgabe der Kassen in der medizinischen Rehabilitation läge, und da eine Behinderung nicht durch Rauchwarnmelder “ausgeglichen” werden könne (wie beispielsweise bei einem Hörgerät), muss von den Kassen hier auch kein Kostenersatz geleistet werden.
Im entsprechenden Urteil des BSG wurde dagegen klar festgestellt, dass es sich bei Rauchmeldern für Gehörlose um ein Hilfsmittel gemäß § 33 SGB IV handelt. Begründet wurde die Entscheidung unter anderem damit, dass spezielle Rauchmelder für Gehörlose einem grundlegenden Sicherheitsbedürfnis dienen, und zudem in nahezu allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht vorgeschrieben sei.
Der Weg zur Kostenübernahme
Nach unserem Kenntnisstand muss zunächst ein Rezept über die notwendigen Rauchmelder für Hörgeschädigte samt entsprechender Lichtsignalanlage vom HNO-Arzt ausgestellt werden. Im nächsten Schritt sollte ein Kostenvoranschlag für die notwendigen Geräte und den Einbau eingeholt werden. Ansprechpartner sind hier in der Regel Hörgeräteakustiker oder auch auf Rauchmelder für hörgeschädigte Menschen spezialisierte Unternehmen.
Diese Unterlagen müssen im letzten Schritt bei der Krankenkasse eingereicht werden, welche letztendlich die Kosten übernimmt. Es ist dabei zu beachten, dass die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung meist nur möglich ist, wenn die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind.
Verschiedene Rauchmelder für Gehörlose und Hörgeschädigte
Mittlerweile haben einige renommierte Hersteller wie beispielsweise Ei Electronics den Bedarf an speziellen Rauchmelderlösungen erkannt, und entsprechende Produkte in ihr Sortiment aufgenommen. Auch verschiedene, auf die Bedürfnisse von gehörlosen Menschen spezialisierte Unternehmen (z.B. Humantechnik oder Bellman & Symfon), bieten seit einiger Zeit Warnmelder-Lösungen an, die unter anderem auch in bestehende Systeme integriert werden können.
Folgend wollen wir einige dieser Systeme etwas näher vorstellen, und natürlich auch die entsprechenden Nummern im GKV-Hilfsmittelverzeichnis bereitstellen: