Die Kennzeichnung der VdS Schadenverhütung GmbH
Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder und nicht nur in Bezug auf das Aussehen bestehen oftmals große Unterschiede zwischen den zahlreichen Modellen verschiedenster Hersteller. Wichtigstes Kriterium ist zweifelsfrei eine einwandfreie Funktion und Zuverlässigkeit der Rauchwarnmelder.
Insbesondere für den Laien kann es bei der Auswahl eines geeigneten Gerätes sehr hilfreich sein, auf verschiedene Normen, Qualitätskennzeichen oder Prüfsiegel zu achten. Im Rahmen folgender Ausführungen soll auf das bekannte VdS Kennzeichen, welches auf zahlreichen Rauch- und Funkrauchmeldern zu finden ist genauer eingegangen werden.
VdS Schadenverhütung GmbH – ein erster Überblick
Bei der VdS Schadenverhütung GmbH handelt es sich um eine unabhängige und akkreditierte Prüfungs- und Zertifizierungsstelle mit weltweiter Bekanntheit. Das unabhängige Prüfinstitut mit Sitz in Köln hat sich getreu der Maxime „Vertrauen durch Sicherheit“ über viele Jahre auf die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Dienstleistern aus dem Sicherheitsbereich spezialisiert. Neben dem Kernbereich Unternehmenssicherheit (u.a. Zertifizierung von Produkten, Firmen oder Fachkräften) umfassen die Leistungen auch den Bereich Sicherheit für Familie, Haus und Wohnung. Ein gemeinsamer Schwerpunkt liegt hier in den Themenbereichen Brandschutz und Einbruchdiebstahlschutz. In den hochwertig ausgestatteten Laboratorien des VdS werden verschiedenste Sicherheitsprodukte, darunter natürlich auch Rauchmelder und Funkrauchmelder, auf den Prüfstand gestellt. Nur wenn das Gerät die jeweiligen Anforderungen erfüllt, kann dieses mit den begehrten Gütesiegeln VdS oder VdS Home ausgestattet werden.
VdS Rauchmelder – das bedeutet das Gütesiegel
Nachdem nun geklärt wurde, wer genau hinter dem Gütesiegel steht, stellt sich natürlich die Frage was dies nun konkret für Rauch- und Funkrauchmelder bedeutet. Welche Vorteile haben also Rauchmelder mit VdS Anerkennung gegenüber Geräten, ohne diesem bekannten Siegel? In diesem Zusammenhang muss gleich vorweggenommen werden, dass sich bei der VdS Kennzeichnung für Rauchwarnmelder seit dem 1. April 2015 so einiges geändert hat. Je nachdem, ob das Gerät also vor oder nach diesem Stichtag geprüft und ein entsprechendes Zertifikat erhalten hat, ergeben sich beträchtliche Unterschiede.
Die VdS Anerkennung bis März 2015
Bis Ende März war es grundsätzlich so, dass durch die VdS Prüfung für Rauchmelder sicherstellt werden sollte, dass die entsprechenden Modelle auch wirklich den Anforderungen der Produktnorm DIN EN 14604 entsprachen. Die Erfüllung der Anforderungen nach dieser EU-Norm ist unter anderem Voraussetzung zur Erlangung der CE-Kennzeichnung, mittels welcher der Hersteller oder Inverkehrbringer erklärt, dass der Rauchwarnmelder den geltenden Anforderungen genügt. Um ein VdS Zertifikat zu bekommen, mussten Rauchmelder bis zum Ende der Übergangsfrist im März 2015 zumindest alle Vorgaben der EU-Norm DIN EN 14604 erfüllen. Die entsprechende Prüfung wurde dabei vom VdS in den unternehmenseigenen Brandschutzlaboren durchgeführt. Wenn der entsprechende Rauch- oder Funkrauchmelder alle Kriterien erfüllte, konnte dieser zusätzlich zur CE-Kennzeichnung und einem Verweis auf EN 14604 mit dem VdS Zeichen versehen werden.
Beispiele: Mögliche VdS Anerkennung bis Ende der Übergangsfrist im März 2015
VdS Siegel nur für Rauchmelder mit erhöhten Leistungsmerkmalen
Seit dem 01.04.2015 können Rauchmelder nur noch mit der VdS Kennzeichnung ausgestattet werden, wenn diese noch strengere, über die Anforderungen der aktuellen DIN EN 14604 hinausgehende, Zusatzanforderungen erfüllen. Grundlage hierfür ist die vom „Forum für Brandrauchprävention e.V.“ und der „Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e. V.“ (vfdb) entwickelte vfdb 14-01 Richtlinie, welche im Übrigen auch Grundvoraussetzung zur Erlangung der bekannten Q-Kennzeichnung für Rauchmelder. Die Inhalte dieser Richtline wurden auch in die unternehmenseigene Richtlinie mit der Bezeichnung VdS 3131 übernommen, und können direkt auf der Website des VdS eingesehen werden. Die VdS 3131 Richtlinie finden Sie in der Kategorie Brandmeldeanlagen; Produkte (Bauteile, Geräte und Systeme). Diese ist speziell auf die Nutzung von Rauchmeldern in geschlossenen Räumen im privaten Bereich ausgerichtet. Die zusätzlichen Anforderungen betreffen unter anderem die Lebensdauer der eingebauten Batterien, die Fertigungsqualität oder auch die Widerstandsfähigkeit der Rauchwarnmelder.
Zusammengefasst kann festgehalten werden:
- Seit Anfang April 2015 erhalten nur noch Rauch- und Funkrauchmelder die VdS Kennzeichnung, welche die erweiterten Anforderungen nach VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 erfüllen. Das VdS Kennzeichen findet sich regelmäßig auch zusammen mit dem Q-Zeichen auf Rauchwarnmeldern.
- Vom VdS nach der aktuellen EU-Norm (Stand: Februar 2017) anerkannte Rauchwarnmelder werden seit 1.4.2015 nur noch mit dem CE-Kennzeichen ausgestattet. Bis zu diesem Zeitpunkt erhielten entsprechend geprüfte Geräte noch das VdS Siegel.
Links: Vom VdS nach VdS 3131 Richtline geprüfter, sowie entsprechend gekennzeichneter Rauchwarnmelder.
Rechts: Vom VdS nach DIN EN 14604 geprüfter Rauchwarnmelder mit entsprechender CE Kennzeichnung.
VdS Kennzeichnung als Kaufkriterium
Solange Rauchwarnmelder mit dem CE-Zeichen ausgestattet sind, entsprechen diese prinzipiell den Anforderungen der gesetzlichen Rauchmelderpflicht in Deutschland. Rauchmelder mit VdS Anerkennung wurden jedoch umfassend auf die Einhaltung der Anforderungen geprüft und müssen seit 1.4.2015 noch zahlreiche zusätzliche Anforderungen erfüllen um das begehrte Logo zu bekommen. Die Kennzeichnung der unabhängigen und akkreditierten Prüf- und Zertifizierungsstelle VdS können daher als durchaus wichtigstes Kaufkriterium angesehen werden. Eine Übersicht der VdS-anerkannten Rauchwarnmelder, welche den erweiterten Qualitätsanforderungen nach VdS 3131 entsprechen, finden Sie in der Produktdatenbank des VdS sowie in unseren ausführlichen Testberichten.