Kosten und Leistungen sowie Gründe für eine Feuerversicherung im Überblick

Zukünftige Eigenheimbesitzer sollten die eigenen vier Wände nicht nur mit hochwertigen Rauchwarnmeldern ausstatten, sondern auf jeden Fall auch eine Gebäudeversicherung abschließen. Diese schütz vor hohen Kosten die entstehen können, wenn das Gebäude beschädigt oder sogar ganz zerstört wird und daraufhin repariert oder sogar vollkommen neu aufgebaut werden muss.

Gute Gründe für eine Feuerversicherung gibt es ausrechend. Ein wichtiger Teil der Wohngebäudeversicherung ist daher die Feuerversicherung, welche Schäden abdeckt, die durch einen Brand entstanden sind. Experten gehen davon aus, dass allein in Deutschland jede zweite Minute ein Brand in einer Wohnung oder in einem Haus entsteht. Nicht immer können die Brände rechtzeitig gestoppt werden, denn auch wenn mittlerweile eine Rauchmelderpflicht besteht, sind nicht immer rechtzeitig Helfer vor Ort, die beim Eindämmen der Gefahr mitwirken können. Da ein Feuer in einem Haus oder einer Wohnung genügend brennbares Material findet, breitet es sich rasant aus und richtet verheerende Schäden an. Allein 2015 soll sich die Schadenssumme, die von deutschen Versicherungen aufgrund gemeldeter Brandschäden gezahlt werden musste, auf insgesamt 980 Millionen Euro belaufen haben. Im Durchschnitt ist somit bei jedem Feuer ein Sachschaden in Höhe von 4.000 Euro entstanden. Da es sich hierbei nur um einen Durchschnittswert handelt, ist im schlechtesten Fall also damit zu rechnen, dass ein möglicher Schaden durch einen Brand sogar noch teurer wird. Daher ist eine Feuerversicherung ganz gewiss eine sinnvolle Investition.

Feuerversicherung – Gebäudeversicherung

Ist die Feuerversicherung eine Pflichtversicherung?

Tatsächlich war es bis 1994 für Hausbesitzer in einigen Bundesländern Pflicht, eine Feuerversicherung abzuschließen. Doch seitdem hat sich das geändert: Mittlerweile darf in Deutschland jeder angehende Hausbesitzer selber entscheiden, ob er diese Versicherung abschließen möchte. Da eine Immobilie jedoch einen hohen Sachwert darstellt, den es bestmöglich zu schützen gilt (da Schäden schnell immens hohe Kosten verursachen), ist es vorteilhaft, die Versicherung abzuschließen. Auf Grund der Tatsache, dass die Feuerversicherung meist Teil der Verbundenen Wohngebäudeversicherung ist, die neben Schäden durch Brände auch Schäden durch Sturm und Hagel sowie Leitungswasser abdeckt, muss meist nicht einmal ein separater Versicherungsvertrag dafür abgeschlossen werden.

Für wen ist die Feuerversicherung interessant?

Da die Feuerversicherung (meist als Teil des Gesamtpaketes der Verbundenen Wohngebäudeversicherung) für Schäden haftet, die durch Feuer an der Bausubstanz und an mit dem Haus verbundenen Objekten entstehen, sollte jeder Immobilienbesitzer darüber nachdenken, eine solche Versicherung abzuschließen. Eine Immobilie stellt einen äußerst hohen Sachwert dar – aber nur, wenn sie unversehrt und bewohnbar ist. Brennt ein Haus bis auf die Grundmauern nieder, stellt es keinerlei Wert mehr dar – ganz im Gegenteil, denn der Wiederaufbau wird enorm hohe Summen an Kapital verschlingen. Eine Feuerversicherung, die nach einem Brand für genau diese Kosten aufkommt, kann die Existenz des Immobilienbesitzers retten.

Auch angehende Hausbesitzer, deren trautes Heim sich noch im Zustand des Rohbaus befindet, können eine eigene Versicherung – die Feuer-Rohbauversicherung – abschließen. Diese versichert das entstehende Gebäude während der gesamten Bauphase. Sie sollte, zusammen mit der Gebäudeversicherung, vor Baubeginn oder in der ersten, frühen Bauphase abgeschlossen werden.

Feuerversicherung als Mieter abschließen?

Doch wie interessant ist die Feuerversicherung für einen Mieter? Für Mieter einer Wohnung liegt der Fall klar auf der Hand: Sie benötigen keine Feuer- oder Gebäudeversicherung, da ihnen die Immobilie nicht gehört und ihnen nach einem Brand keine Kosten durch Reparaturen am Haus entstehen. Für Mieter sind eher eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung wichtig.

Selbst wenn ein komplettes Haus gemietet wird, ist es meist der Vermieter, der eine Gebäude- und gleichzeitig auch Feuerversicherung abschließen wird, da es seine Immobilie ist und er auf den Kosten im Falle eines Brandes sonst sitzen bleiben würde. Gut zu wissen: Es ist jedoch möglich, dass der Vermieter die Kosten für die Beiträge der Versicherung (anteilig) an seine Mieter weitergibt, da diese den versicherten Wohnraum nutzen.

Die Kosten einer Feuerversicherung

Auch wenn es natürlich interessant wäre, zu wissen, mit welchen Jahresbeiträgen man für eine Feuerversicherung rechnen kann, ist es nicht wirklich möglich, eine gültige Aussage darüber zu treffen, wie hoch die Kosten für eine Feuerversicherung im Einzelfall sind. Erkundigt man sich im Internet, wird die Versicherung meist als Teil eines Gesamtpaketes (der Verbundenen Wohngebäudeversicherung) angeboten, was zu einem etwas höher anmutenden Betrag führt. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass bei dieser Art der Versicherung auch andere Schadensarten (beispielsweise durch Leitungswasser) mit abgedeckt sind. Wird eine Gebäudeversicherung, bei der die Feuerversicherung inkludiert ist, abgeschlossen, richten sich die Kosten nach verschiedenen Faktoren:

  • Haustyp (Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus?)
  • Bauart (Massivhaus oder Fertighaus?)
  • Standort und Baujahr
  • Nebengebäude und/oder Keller vorhanden?
  • Ausstattung (z.B.: Dach – ausgebaut oder Flachdach?) und Einbauten
  • Gesamtfläche und Nutzungsart

Jede Versicherung wird vor dem Abschluss also nach diesen Daten fragen, um eine möglichst genaue Beitragsberechnung durchführen zu können. Die Beiträge, die für eine Gebäudeversicherung mit inkludierter Feuerversicherung zu zahlen sind, können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen. So zahlt man beispielsweise in Berlin durchschnittlich 170 Euro pro Jahr für einen soliden Grundschutz. In Bayern hingegen beläuft sich diese Summe bereits auf 200 Euro jährlich. Wohnt man dort in einer Gegend, die von Bergen umgeben ist, sollte man sich sogar auf einen jährlichen Beitrag von rund 350 Euro einstellen. Relativ kostengünstig lassen sich Gebäude in Brandenburg versichern – hier erwartet Immobilienbesitzer durchschnittlich ein Jahresbeitrag von 152 Euro.

Worauf sollte beim Abschluss geachtet werden?

Die Behebung von Schäden, die durch einen Brand an einem Gebäude verursacht wurden, können schnell astronomisch hohe Kosten verursachen. Nehmen wir beispielsweise ein Einfamilienhaus, dessen Dach durch einen Brand komplett zerstört worden ist. Eine Reparatur umfasst meist die Erneuerung des Dachstuhls, den Innenausbau, eine neue Dämmung und das Eindecken des Daches. Das alles muss von professionellen Handwerkern gemacht werden, die natürlich nicht gratis arbeiten. Auf diese Weise können bereits Kosten in Höhe von 30.000 bis 40.000 Euro entstehen.

Daher ist es wichtig, eine realistische Versicherungssumme festzulegen. Grundsätzlich geht man davon aus, dass die Versicherungssumme bei Neubauten dem Wert der Immobilie entsprechen sollte. Kauft man hingegen ein Gebäude (welches eventuell auch bereits mehrere Jahrzehnte alt ist), wird die Deckungssumme der Versicherung nach dem gleitenden Neuwert bestimmt. Dieser berücksichtigt die steigenden Kosten (seit der Errichtung des Hauses) und setzt sich aus dem Wert 1914 und dem Baupreisindex zusammen.

Wichtig: Da die Kosten für den Wiederaufbau eines Hauses stetig steigen (was auch vom kontinuierlich ansteigenden Baupreisindex widergespiegelt wird), ist es sinnvoll, die Versicherungssumme regelmäßig zu aktualisieren. Geschieht dies nicht, droht die Gefahr einer Unterversicherung, das heißt, im Schadenfall können die Kosten, die ein Brand verursacht hat, die Summe, welche die Versicherung abdeckt, übersteigen.

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Die Leistungen der Feuerversicherung

Die Feuerversicherung ist Teil der Wohngebäudeversicherung und wird in die Gruppe der Sachversicherungen eingereiht. Sie sieht vor, dass sie für die Kosten für die Behebung von Schäden, die ein Feuer dem versicherten Gebäude zufügt, aufkommt. Da jedoch nicht jede Brandursache gleichermaßen in den Leistungen einer Feuerversicherung abgedeckt wird, ist es für den Versicherten sinnvoll, sich bereits im Vorfeld damit zu beschäftigen, welche Brandursachen von seiner Versicherung anerkannt werden.

Im Allgemeinen sind dies:

  • Feuer / Brand
  • Blitzeinschlag
  • Anprall / Absturz eines gelenkten Flugkörpers
  • Explosion
  • Schäden, die durch Vorsatz entstehen, werden nicht von der Versicherung übernommen.

Wichtig: Die Feuerversicherung als Teil der Gebäudeversicherung deckt nur Kosten ab, die zur Behebung von Brandschäden am versicherten Gebäude entstehen. In der Regel sind auch Nebengebäude, die sich auf dem Grundstück befinden (Garage, etc.), im Leistungsumfang der Versicherung kostenfrei mit abgedeckt. So werden Schäden an der Bausubstanz (Mauern, Fenster, Türen, etc.) und an Objekten, die im Inneren des Hauses mit diesem fest verbunden sind (Parkettfußböden, Heizungsanlagen, etc.) übernommen. Nicht selten gilt dies auch für Objekte, die von außen fest am Haus angebracht worden sind (Antennen, etc.). Nicht abgedeckt werden jedoch Gegenstände, die sich lediglich auf dem Grundstück (Spielgeräte, etc.) oder im Haus selber (alle beweglichen Möbel, etc.) befinden. Für diese ist eine separate Versicherung (Hausratversicherung) abzuschließen.

Gründe für eine Kürzung der Leistung

Die Feuerversicherung schützt den Versicherten gegen Schäden, die durch Brände entstanden sind, deren Ursachen beispielsweise in den Naturgewalten (Blitzschlag) oder Explosionen liegen. In derartig eindeutigen Fällen kommt es nicht zu Leistungskürzungen.

Stellt die Versicherung jedoch fest, dass es sich bei dem ausgebrochenen Feuer um eine vorsätzliche Brandstiftung seitens des Versicherten handelt, wird sie keinerlei Schadensersatz leisten. Während dieser Fall relativ eindeutig zu beurteilen ist, werden jedes Jahr auch Schäden gemeldet, bei denen die Sachlage etwas komplizierter ist. In einigen Situationen kann der Versicherte aufgrund grober oder leichter Fahrlässigkeit ebenfalls zum Verursacher eines Brandes werden und trotzdem Leistungen erhalten. In Situationen, in denen er grob fahrlässig gehandelt hat, wird er jedoch mit drastischen Kürzungen der Leistungen rechnen müssen. Bei leichter Fahrlässigkeit hingegen wird er die volle Versicherungssumme erhalten. Können sich die Versicherten und die Versicherung in komplizierten Fällen nicht alleine einig werden, muss meist ein Gericht darüber entscheiden, ob die Leistungen voll ausgezahlt, gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden.

Kündigung der Versicherung

Das Motto unserer modernen Zeit lautet: Vergleichen und bei Bedarf wechseln. Das gilt vor allem für Versicherungen. Wer nicht vergleicht, zahlt eventuell bereits für grundlegende Leistungen einen hohen Betrag, ohne jedoch besondere Vorzüge zu genießen. Daher sollten sich auch Immobilienbesitzer von Zeit zu Zeit danach erkundigen, ob ihre abgeschlossene Versicherung weiterhin ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Dafür haben sie auch genügend Zeit, denn eine Wohngebäudeversicherung mit Feuerschutzversicherung wird meist über einen Zeitraum von einem bis hin zu fünf Jahren abgeschlossen. Nach diesem Zeitraum verlängert sich der Vertrag meist stillschweigend um ein Jahr – außer, er wurde fristgerecht (3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres) gekündigt. Im Falle einer Beitragserhöhung, die nicht mit einer Verbesserung der Leistung seitens der Versicherung einhergeht, gilt ein Sonderkündigungsrecht (4 Wochen) für den Versicherungsnehmer.

Wichtig: Nicht nur der Versicherungsnehmer hat das Recht, den Vertrag zu kündigen. Auch die Versicherung darf das Vertragsverhältnis auflösen – beispielsweise dann, wenn sich der Versicherte nicht an die Bedingungen des Vertrages hält.