Die Rauchmelder Pflicht in Deutschland
Die Rauchmelderpflicht in Deutschland ist Landessache, die entsprechenden Bestimmungen sind demnach in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt. Dies ist auch der Grund dafür, dass die Rauchmelderpflicht nicht zeitgleich in ganz Deutschland eingeführt wurde. Während die gesetzlichen Grundlagen in einigen Bundesländern sehr zügig geschaffen wurden, dauerte es in anderen Bundesländern mehrere Jahre bis es letztlich soweit war. So war beispielsweise Rheinland-Pfalz das erste Bundesland, in welchem der verpflichtende Einbau von Rauchwarnmeldern umgesetzt wurde. Seit 1. Januar 2017 besteht grundsätzlich in allen Bundesländern eine Rauchmelder Pflicht – es existieren jedoch einige Unterschiede hinsichtlich der Bestimmungen für sogenannte Bestandsbauten sowie der auszustattenden Räume.
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Übergangsfristen für Bestandbauten
Auch wenn die einzelnen Bundesländer offensichtlich zu dem Entschluss gekommen sind, dass eine Regelung über die Ausstattung von Wohnungen und Wohnhäusern mit Rauchmeldern unerlässlich ist, sind die entsprechenden Regelungen der einzelnen Bundesländer teilweise sehr unterschiedlich. So wurden in den einzelnen Landesbauordnung, unabhängig vom Datum der Einführung der Rauchmelderpflicht, sehr unterschiedliche Übergangsfristen für bestehende Wohnungen festgelegt. Während alle Neu- und Umbauten bereits am Tag nach Veröffentlichung der aktualisierten Landesbauordnungen in den jeweiligen Gesetzes- oder Verordnungsblättern mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen, wurden für Bestandsbauten Übergangsfristen (teilweise über 10 Jahre) festgelegt. Ausführliche Informationen über die jeweiligen Stichtage finden Sie natürlich in unseren spezifischen Informationen zu den einzelnen Bundesländern.
Auszustattende Räume
Die einzelnen Landesbauordnungen enthalten teilweise unterschiedliche Vorgaben zu den Räumen, in welchen Rauchwarnmelder angebracht werden müssen. So sind beispielsweise in Berlin per Definition sämtliche Aufenthaltsräume auszustatten, in Bayern hingegen nur Kinder- und Schlafzimmer, sowie Flure die als Rettungsweg dienen.
Bundesländer im Überblick
Folgend soll ein Überblick über die wesentlichsten Informationen zur Rauchmelderpflicht in den einelnen deutschen Bundesländern gegeben werden. Für detaillierte Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen folgen Sie den weiteren Informationen.
Wer ist für Einbau und Wartung zuständig?
In einigen Landesbauordnungen werden die verschiedenen Verantwortungsbereiche bezüglich der Montage und Wartung bei vermieteten Wohnungen klar definiert, um dadurch Kontroversen zwischen Mieter und Vermieter im Voraus auszuräumen. Bestehen keine diesbezüglichen Regelungen, wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Verpflichtung für Einbau und Wartung dem Eigentümer überliegt. Bei vermieteten Wohnungen wären somit prinzipiell die Vermieter sowohl für Installation als auch Wartung der Geräte zuständig. Eine Übernahme dieser Verpflichtungen durch die Mieter kann jedoch in der Regel vereinbart werden.
Anforderungen an Rauchmelder in Deutschland
In Deutschland zugelassene Rauchmelder müssen generell den Anforderungen der Produktnorm DIN EN 14604 (EU Norm) entsprechen. In dieser Norm werden Anforderungen an Rauchwarnmelder sowie entsprechende Prüfungskriterien festgelegt. Dazu zählen beispielsweise die Mindestlautstärke, die elektromagnetische Verträglichkeit oder verpflichtende Kennzeichnungen und Angaben. Ausführliche Informationen dazu, finden Sie hier.
Grundsätzlich erfüllen alle in der EU angebotenen Rauchwarnmelder diese Anforderungen und verfügen über entsprechende Kennzeichnungen. Nehmen Sie daher jedenfalls Abstand von einem Kauf aus Nicht-EU-Ländern. Alle in unserem Rauchmelder Test vorgestellten Geräte entsprechen natürlich sämtlichen gesetzlichen Vorgaben. Außerdem stellen wir in den einzelnen Testberichten Informationen zu unabhängigen Qualitätskennzeichnungen, wie z.B. dem Qualitätskennzeichen „Q“, zur Verfügung.