Hintergrund, Voraussetzungen und Vergabe des Qualitätssiegel „Q“ für Rauchmelder
Beim Qualitätssiegel „Q“ für Rauchmelder handelt es sich um eine eingetragene Marke des Forums Brandrauchprävention e.V., welches an Hersteller von Rauchwarnmeldern verliehen wird. Das Qualitätszeichen Q für Rauchmelder („Q für Qualität“) ist dabei ein markenunabhängiges und vor allem auch verlässliches Gütezeichen für wirklich hochwertige Geräte, die insbesondere auch für den Langzeiteinsatz geeignet sind.
Grundvoraussetzung für die Erlangung des Qualitätssiegels Q für Rauchmelder ist zunächst das Vorhandensein der CE-Kennzeichnung. Durch das CE-Zeichen wird die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen an Rauchwarnmelder durch den Hersteller bestätigt. Entsprechende technische Voraussetzungen sowie anzuwendende Prüfverfahren finden sich in der europäischen Produktnorm DIN 14604. Darüber hinaus müssen dem Rauchwarnmelder beispielsweise auch Informationen zur Montage und Wartung beiliegen. Während es prinzipiell nicht vorgesehen ist, die zum Bezug der CE-Kennzeichnung notwendigen Herstellerangaben einer gesonderten Prüfung zu unterziehen, werden Rauchmelder mit dem Q-Zeichen von einem unabhängigen Institut sprichwörtlich „auf Herz und Nieren“ geprüft.
Qualitätszeichen Q – Anforderungen & Prüfung
Wie bereits erwähnt, kann grundsätzlich nur für Rauch- und Funkrauchmelder, welche die Voraussetzungen der Produktnorm DIN EN 14604 erfüllen, vom Hersteller um die Q Kennzeichnung angesucht werden. Für die Erlangung des Q-Labels sind die Vorgaben dieser EU-Norm jedoch nicht ausreichend. Hierfür wurden in Zusammenarbeit mit dem vfdb (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes) ergänzende Anforderungen und striktere Prüfungskriterien entwickelt, welche in der vfdb-Richtlinie 14-01 sowie auch in VdS 3131 (VdS-Richtlinie für Rauchwarnmelder) festgehalten sind. Hierdurch soll eine bestmögliche Sicherheit gewährleistet werden. Die Inhalte der VdS 3131 können direkt auf der Webpräsenz des VdS eingesehen werden (Kategorie Brandmeldeanlagen; Produkte (Bauteile, Geräte und Systeme).
Anmerkung: Prinzipiell besteht inhaltlich kein Unterschied zwischen der vfdb 14-01 und VdS 3131 Richtlinie. Bei der vfdb 14-01 handelt es sich um die Ausgangs-Richtline, welche vom VdS unter der eigenen Bezeichnung VdS 3131 übernommen wurde.
Neben den relevanten Anforderungen der Produktnorm DIN EN 14604 ist es für Q Rauchmelder beispielsweise Voraussetzung, dass das Gerät eine fest eingebaute Batterie mit einer Lebensdauer von mindestens zehn Jahren ausgestattet ist. Ist die Batterielebensdauer von 10 Jahren abgelaufen, muss das Gerät entfernt und gegen einen neuen Rauch- oder Funkrauchmelder ersetzt werden.
Beispiel: Messkammer/Rauchkammer und fest verbaute Langzeitbatterie
Ein weiteres Kriterium ist beispielsweise auch eine ausreichende Stabilität, sowie ein angemessener Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern. Ein Fehlalarm, ausgelöst durch einen zufälligen Stoß oder Schlag, ist ärgerlich. Beeinträchtigt dieser äußere Einfluss dann auch noch die Funktionalität wird es sogar gefährlich. Auch wenn sich ein Fremdkörper im Rauchmelder verirrt, kann ein Fehlalarm ausgelöst werden, weswegen die Öffnungen der Rauchkammer nur eine bestimmte Größe vorweisen dürfen.
Außerdem müssen vom jeweiligen Rauchwarnmelder auch verschiedene Zusatzanforderungen im Hinblick auf folgende Aspekte erfüllt werden:
- Fehlalarmsicherheit bei Unterschreiten der Versorgungsspannung
- Klimabeständigkeit (Feuchte Wärme, Korrosion und Temperaturwechselbeanspruchung)
- Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Nur die Rauch- und Funkrauchmelder, die dem strengen Anforderungsprofil gewachsen sind und sämtliche Prüfungen bestehen, bekommen auch tatsächlich das begehrte Q-Zeichen mit auf den Weg. In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die nicht unerhebliche Frage, durch wen die strengen Überprüfungen durchgeführt werden.
Wer führt die Prüfung für Q Rauchmelder durch?
Generell stehen die Prüfungen nach vfdb 14-01, welche für die Erlangung der Q -Kennzeichnung notwendig sind, für sämtliche unabhängige, für die technische Prüfung von Rauchwarnmelder akkreditierte Prüfinstitute zur Verfügung. Zum derzeitigen Zeitpunkt werden die Prüfungen sowie die Ausstellung der entsprechenden Zertifikate wahlweise in den Brandschutz-Laboratorien der VdS Schadenverhütung GmbH in Köln oder der KRIWAN Testzentrum GmbH mit Sitz Forchtenberg durchgeführt. Diese anerkannten Institute sind insbesondere auch auf Brandschutz spezialisiert und weltweit bekannt.
Welche Institution die Prüfung eines spezifischen Gerätes durchgeführt hat, ist meistens schon auf der Verpackung der Rauchwarnmelder oder unterhalb des Montagesockels an ersichtlich. Je nachdem ob der Rauch- oder Funkrauchmelder vom VdS oder Kriwan Testzentrum geprüft wurde, kann sich auch das Logo des akkreditierten Prüfungsinstitutes neben dem Q-Zeichen befinden. Das Q-Logo muss jedoch nicht zwingend in Zusammenhang mit den Prüfinstituten verwendet werden!
Beispiele: Q Rauchmelder mit Kriwan Logo (links) & Q Rauchmelder mir VdS Logo (rechts)
Rauchmelder mit Q – Entscheidungssicherheit beim Kauf
Rauchmelder mit dem Q versprechen die Einhaltung höchster Standards und garantieren maximale Sicherheit bei der Brandfrüherkennung. Das Q-Zeichen ersetzt die Vorgaben der DIN EN 14604 nicht, sondern erweitert diese um bestimmte Kriterien, die nach der EU-Norm nicht abverlangt werden. Das Q-Siegel dient damit als eine Art Hilfestellung für den Verbraucher, um qualitativ hochwertige Geräte möglichst einfach erkennen zu können. Der Kauf eines Rauchwarnmelders wird somit insbesondere für Laien entscheidend erleichtert und vermittelt dem Verbraucher damit auch das gute Gefühl ein zuverlässiges Gerät erworben zu haben.
Dies bedeutet im Umkehrschluss natürlich nicht, dass Rauchmelder ohne Q zwangsläufig unzuverlässiger oder schlechter sind als Modelle mit dem Qualitätskennzeichen. Die Prüfung nach den Kriterien der vfdb-Richtlinie 14-01 sowie die Ausstellung eines entsprechenden Q Zertifikates erfolgt nämlich nicht automatisch bei jedem Rauchmelder, sondern ausschließlich auf Initiative des Herstellers oder Inverkehrbringers.