Informationen zur korrekten Montage und Positionierung von Rauch- und Funkrauchmeldern

In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden und worauf muss ich achten, wenn ich in den einzelnen Zimmern Rauchmelder anbringen möchte? Welche Montageorte sind gänzlich ungeeignet und welche Installationsmöglichkeiten bestehen prinzipiell?

Diese zentralen Fragen erreichen uns regelmäßig von Wohnungseigentümern oder Mietern, welche die Ausstattung mit diesen lebensrettenden Geräten selbstständig durchführen wollen. Eines kann in diesem Zusammenhang gleich vorweggenommen werden – die Rauchmelder Montage ist kein Hexenwerk und kann bei Beachtung der folgenden Ausführungen auch problemlos von Laien mit etwas handwerklichem Geschick durchgeführt werden. Bevor im Folgenden auf die Anbringung selbst, sowie geeignete und ungeeignete Montageorte, im Detail eingegangen werden soll, zunächst einige wichtige Informationen zur empfohlenen und vorgeschriebenen Mindestausstattung.

Wo muss ich Rauchmelder anbringen?

Im Zuge der Montage von Rauchwarnmeldern – genau genommen schon bei der Planung – zielt die wohl erste Frage darauf ab, in welchen Räumen und Zimmern es empfehlenswert ist Rauchmelder zu installieren oder an welchen Orten dies gegebenenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist. Die angesprochene gesetzliche Mindestausstattung wurde im Zuge der Rauchmelderpflicht, welche in Deutschland mittlerweile in allen Bundesländern umgesetzt wurde, in die entsprechenden Bestimmungen der Landesbauordnungen aufgenommen. Prinzipiell sind Richtlinien dabei annähernd gleich, so müssen in sämtlichen Bundesländern alle Schlafzimmer und Kinderzimmer, sowie Flure welche als Fluchtwege aus Aufenthaltsräumen dienen, mit jeweils zumindest einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden.

In einigen Bundesländern gehen die Bestimmungen zur Mindestausstattung jedoch etwas weiter. So ist in der Rauchmelderpflicht für Berlin oder Brandenburg beispielsweise vorgesehen, dass alle Aufenthaltsräume (ausgenommen Küchen) mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen. Demnach wären hier etwa auch Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Hobbyräume usw. auszustatten. Es kann demnach aus der entsprechenden Landesbauordnung abgeleitet werden, wo die Rauchmelder montiert werden müssen.

Folgende Abbildung soll die notwendige/mögliche Ausstattung veranschaulichen:

Rauchmelder anbringen Zimmer und Räume

Es müssen zwar nur in einigen Bundesländern von Gesetzeswegen sämtliche Aufenthaltsräume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden, jedoch erscheint eine Ausstattung bestimmter Räume auch aus freien Stücken sinnvoll. Erwägenswert ist hier jedenfalls die Rauchmelder Installation in Wohnzimmern, Arbeitszimmern oder auch Keller- und Heizungsräumen, da diese oftmals Ausgangspunkt für Brände sind.

Gleiches gilt natürlich auch für Küchen. Diese sind übrigens der Ort, an dem die meisten Brände in privaten Haushalten hervorgerufen werden. Das Problem dabei ist jedoch, dass Rauchmelder in der Küche naturgemäß Dämpfen und Rauch ausgesetzt werden. Bei Erreichen einer bestimmten Dunst- oder Rauchkonzentration führt dies unweigerlich zum Auslösen des Alarms. Aus diesem Grund ist der Einbau in Küchen auch in keiner einzigen Landesbauordnung vorgesehen. In Küchen oder anderen Räumen in welchen es regelmäßig zu Wasserdampf, Rauch oder auch hoher Staubbildung (z.B. Werkstatt) kommt, ist es daher empfehlenswert, an Stelle herkömmlicher Geräte, sogenannte küchentaugliche Rauchmelder oder Hitzemelder anzubringen. Empfehlenswerte Modelle sind hier beispielsweise der Pyrexx PX-1 oder der Gira Dual Q.

Nachdem in den vorangegangenen Erklärungen dargelegt wurde, wo man Rauchmelder anbringen sollte, stellt sich im Anschluss daran die Frage, was bei der Rauchmelder Montage beachtet werden muss. Je nach räumlichen Gegebenheiten ergibt sich aus den folgenden Ausführungen auch die Gesamtanzahl der zu installierenden Melder.

Das ist bei der Wahl des Montageortes zu beachten

Die meisten Menschen statten ihre Wohnungen nicht nur deshalb mit Rauchwarnmeldern aus, weil es mittlerweile lästige Pflicht ist, sondern um sich und ihre Familien im Falle eines Brandes rechtzeitig in Sicherheit bringen zu können. Um im Ernstfall eine zuverlässige und schnelle Alarmierung gewährleisten zu können, müssen insbesondere bei der Auswahl des Montageortes verschiedene Aspekte berücksichtigt werden.

In Zusammenhang mit der Rauchmelderpflicht wird in den Landesbauordnungen (in Anlehnung an die DIN-Norm DIN 14676) dazu festgehalten, dass alle Rauchwarnmelder so installiert werden müssen, dass eine frühzeitige Detektion von Brandrauch sowie die darauf folgende Alarmierung jedenfalls sichergestellt ist. Was dies in der Praxis bedeutet soll folgend – auch unter Berücksichtigung einiger Sonderfälle – erklärt und veranschaulicht werden:

Installation in „herkömmlichen“ Räumen

Nach DIN 14676 muss bei konventionellen Raumflächen von bis zu 6 m² ein Rauchmelder an der Zimmerdecke angebracht werden. Die Montage an der Decke ist deshalb wichtig, da Rauch immer aufsteigt, und sich daher zunächst immer unter der Decke sammelt. Bei größeren Wohnflächen (über 60m²) muss die Anzahl entsprechend erweitert werden.
Zudem wird festgelegt, dass die Rauchmelder möglichst zentral im jeweiligen Zimmer angebracht werden sollten (mindestens aber 50cm von der Wand entfernt angebracht), wobei eine maximale Einbauhöhe von 6m angegeben wird. Bei höheren Räumen müssten die Melder in mehreren Ebenen eingebaut werden, dies ist in privaten Haushalten jedoch eher selten der Fall.

Rauchmelder Montage ohne besondere räumliche Gegebenheiten

Außerdem muss darauf geachtet werden, dass auch zu diversen Einrichtungsgegenständen, wie beispielsweise Deckenleuchten, ein Mindestabstand von 50 cm eingehalten werden sollte, damit auftretender Rauch ungehindert in die Rauchkammer des Melders eindringen kann.

Räume mit Unterzügen und Teilwänden

Nicht nur Räume mit einer Gesamtfläche von über 60m2 müssen mit mehreren Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Auch in Räumen die mit hohen Teilwänden oder Möbeln unterteilt sind, sollte in jedem Teilbereich ein eigener Rauchmelder installiert werden, da diese Elemente auftretenden Rauch ebenfalls vom Melder ablenken könnten.

Rauchmelder Positionierung bei Unterzügen und Möbel

Unterzüge müssen prinzipiell ab einer Höhe von über 20cm und einer Deckenfeldgröße über 36m² berücksichtigt werden. Bei einer Deckenfeldfläche von bis zu 36m² und einer Unterzughöhe bis zu 20 cm kann der Rauchmelder in einem Deckenfeld oder auf dem dem Unterzug, idealerweise möglichst in der Mitte des Raums, montiert werden. Bestehen in einem Raum mehrere Unterzüge mit entsprechenden Größen, erhöht sich die Anzahl der zu installierenden Melder dementsprechend.

Flure und besondere Raumgeometrien

In sämtlichen Landesbauordnungen ist hinsichtlich der Rauchmelderpflicht vorgesehen, dass Flure welche als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dienen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. Folgend soll mithilfe einiger Grafiken dargestellt werden, worauf bei der Rauchmelder Montage in Fluren, oder auch bei speziellen Raumgeometrien geachtet werden muss.

In Fluren bis zu einer maximalen Breite von 3m muss darauf geachtet werden, dass der Abstand zwischen zwei Rauchmeldern maximal 15m betragen darf. Außerdem muss ein Maximalabstand von 7,5m zur Stirnfläche, also dem Ende des Flurs eingehalten werden. Natürlich sollten auch hier die bereits erwähnten Mindestabstände zu Wänden, Deckenleuchten oder anderen störenden Einrichtungsgegenständen eingehalten werden. Sollte die Breite des Flurs jedoch unter 1m liegen, wäre die Einhaltung der Mindestdistanz von 50cm natürlich nicht mehr möglich. In diesem Fall wird der Rauchwarnmelder einfach mittig angeordnet.

Beispiel: Gerader Flur mit einer Gesamtlänge bis zu 15m

Rauchmelder im Flur anbringen

In Fluren mit einer Länge von über 15m müssen demnach vorangegangenen Ausführungen zufolge mehrere Rauchwarnmelder angebracht werden. Flure deren Breite über 3m beträgt, werden übrigens wie Räume behandelt – also ein Melder für 60m² unter Beachtung eventueller räumlicher Besonderheiten.

Beispiel: Gerader Flur mit einer Gesamtlänge über 15m

Rauchmelder in langen geraden Fluren über 15m anbringen

Bei geraden Fluren über 15m kann also die notwendige Rauchmelder-Anzahl einfach an Hand folgender zwei Vorgaben bestimmt werden:

  • Maximalabstand zur Stirnfläche: 7,5m
  • Maximaler Abstand zwischen zwei Rauchmeldern: 15m

Oftmals verlaufen Flure jedoch nicht nur gerade, sondern sind geknickt bzw. L-förmig. Hier sollten die Rauchmelder auf den jeweiligen Gehrungslinien der Kreuzungsbereiche oder Eckbereiche angebracht werden. Bei großen L-förmigen Räumen (Breite >3m) sind die jeweiligen Schenkel jedoch als eigenständige Räume zu behandeln.

Beispiel: Rauchmeldermontage an den Gehrungslinien L-förmiger Flure

Rauchmelder in L-förmigen Fluren anbringen

Zusammengefasst beeinflussen folgende Faktoren den Montageort sowie die Anzahl der zu installierenden Rauchmelder:

  • Die Gesamtfläche der zu überwachenden Räume
  • Räumliche Gegebenheiten wie Trennwände, Teilwände, Möbel, Balken oder Unterzüge
  • Die Länge und Breite von Fluren
  • Die Form der Flure (gerade oder L-förmig)

Sonderfall: Rauchmelder bei Dachschrägen anbringen

Räume mit schrägen Decken sind, speziell in Dachgeschosswohnungen oder dem obersten Stockwerk in Einfamilienhäusern keine Seltenheit. Dieser Umstand muss auch bei der Wahl eines geeigneten Einbauortes für Rauchwarnmelder berücksichtigt werden. Das Problem bei Dachschrägen liegt darin, dass sich im Falle eines Brandes sogenannte Wärmepolster in Deckenspitzen bilden, wodurch das Eintreten von Rauch in die Rauchkammer des Melders verhindert wird.

Zu beachten ist hierbei, dass erst ab einer Deckenneigung von 20° von dieser Wärmepolster ausgegangen wird. Hier müssen Rauchmelder, wie auch in folgender Abbildung ersichtlich, in einer Entfernung von mindestens 50cm und höchstens 1m zur Deckenspitze montiert werden.

Beispiel: Rauchmelder in Dachschräge über 20°

Rauchmelder in Dachschräge anbringen

Räume mit anteiligen Dachschrägen

Wärmepolster können außerdem auch in anteiligen Dachschrägen, besser gesagt im an die Dachschräge angrenzenden waagerechten Deckenanteil entstehen. Hier gilt:

  • Wenn der Winkel der anteiligen Dachschräge über 20° beträgt, und der waagerechte Teil über 1m beträgt, kann der Melder mittig in diesem hier montiert werden.
  • Wenn der Winkel der anteiligen Dachschräge über 20° beträgt, und der waagerechte Teil über weniger als 1m beträgt, muss der Melder im Abstand von 50cm bis 1m an der Dachschräge angebracht werden.

Beispiele: Rauchmelder Positionierung bei anteiligen Dachschrägen

Rauchmelder in anteiliger Dachschräge montieren

Weitere Sonderfälle: Galerien & Montage an der Wand

Die Regeln bei der Anbringung von Rauchmeldern in Räumen mit Galerien sind sehr einfach und leicht erklärt. Unter Galerien muss dann ein zusätzlicher Melder installiert werden, wenn folgende Faktoren kumulativ erfüllt werden:

  • Die Gesamtfläche der Galerie ist größer als 16m²
  • Die Breite beträgt über 2m
  • Die Gesamtlänge ist größer als 2m

Rauchmelder an der Wand montieren

Rauchwarnmelder werden zwar prinzipiell an der Decke angebracht, sollte die Festigkeit der Decke jedoch zu gering sein, kann in Ausnahmefällen eine Wandmontage durchgeführt werden. Außerdem könnte eine Montage an der Wand in Fluren und Räumen unter 6m² sowie in Küchen sinnvoll sein um potentielle Täuschungsalarme auszuschließen.

Rauchmelder an der Wand anbringen

Da bei einer Wandmontage mit einer verzögerten Alarmierung zu rechnen ist, sollte vorab jedenfalls geprüft werden, ob alternative Montagemöglichkeiten bestehen. Ist eine Wandmontage unumgänglich müssen dabei einige Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Melder sollte im Abstand von 0,3 bis 0,5m unterhalb der Raumdecke angebracht werden
  • 1m unterhalb sowie seitlich im Bereich von 50cm dürfen keine Einrichtungsgegenstände positioniert sein
  • Der Rauchmelder muss gemäß EN14604 – Anhang F für die Wandmontage geeignet sein

Rauchmelder anbringen – die Befestigung am Montageort

Nachdem die Frage nach notwendigen und empfohlenen Montageorten geklärt, und zuverlässige Rauchwarnmelder oder Funkrauchmelder in erforderlicher Anzahl beschafft wurden, können diese letztlich an den entsprechenden Standorten montiert werden.

Die meisten Modelle, insbesondere wenn es sich um batteriebetriebene Rauchmelder handelt, lassen sich sehr einfach und ohne besonderes handwerkliches Geschick mit dem im Lieferumfang enthaltenem Montagematerial installieren. Nahezu alle Geräte bestehen hierfür prinzipiell aus zwei Teilen, und zwar dem Melder selbst und einem dazu passenden Montagesockel, welcher in einem ersten Schritt angebracht werden muss. Für die Montage sind prinzipiell zwei verschiedene Varianten möglich – die klassische Bohrmontage mit Schrauben und die Klebemontage:

Bohrmontage / Schraubmontage

Die Bohrmontage bzw. Schraubmontage ist vermutlich die gebräuchlichste Art und Weise einen Rauchwarnmelder anzubringen. Diese Montagemöglichkeit wird auch in den Bedienungsanleitungen der meisten Hersteller als bevorzugte Methode angegeben. Je nach Modell kann der Montagesockel dabei mit einer oder zwei Schrauben angebracht werden.

Hierfür wird der Sockel zunächst an der gewünschten Position an die Decke gehalten, um durch die dafür vorgesehenen Aussparungen die Punkte für die Bohrlöcher zu markieren. Nachdem die Löcher gebohrt, und die passenden Dübel eingesetzt wurden, kann der Sockel mit den Schrauben befestigt werden. Im letzten Schritt muss nur noch der Melder selbst am montierten Sockel durch eine Drehung angebracht werden. Durch das Aufsetzen auf den Sockel werden die meisten Geräte auch automatisch aktiviert.

Vorteile:

  • Für die meisten Oberflächen geeignet
  • Hohe Stabilität
  • Notwendiges Montagematerial bereits im Lieferumfang enthalten

Nachteile:

  • Entsprechender Aufwand für das Bohren der notwendigen Löcher
  • Werkzeug notwendig (Bohrmaschine & geeignete Bohrer / Schraubendreher)

Magnetbefestigung

Eine besonders beliebte Möglichkeit zur Installation von Rauchwarnmeldern ist die Montage mit sogenannten Magnethaltern. Die entsprechenden Befestigungssets bestehen dabei prinzipiell aus zwei Platten, welche jeweils einseitig mit einer Klebefläche versehen sind. Eine dieser Platten wird an die Decke geklebt – die anderen an den Sockel des Rauchmelders. Beachten Sie dazu bitte unsere ausführlichen Informationen zur Magnetbefestigung für Rauchmelder.

Nachdem die einzelnen Elemente angebracht wurden, muss der Sockel nur noch am Rauchwarnmelder angebracht werden, und anschließend mit dem Deckenelement in Kontakt gebracht werden. Die, in der Regel im Deckenelement integrierten, Magneten sorgen dann dafür, dass der Melder auch an der Decke hängen bleibt.

Vorteile:

  • Für die meisten Oberflächen geeignet
  • Hohe Stabilität
  • Notwendiges Montagematerial bereits im Lieferumfang enthalten

Nachteile:

  • Entsprechender Aufwand für das Bohren der notwendigen Löcher
  • Werkzeug notwendig (Bohrmaschine & geeignete Bohrer / Schraubendreher)

Zu beachten ist jedoch, dass einige Hersteller die Verwendung dieser Magnetklebepads ausschließen bzw. darauf verweisen, dass ausschließlich die herstellereigene Magnetbefestigung genutzt werden darf. Zudem muss natürlich darauf geachtet werden, ob die Oberfläche der Decke sowie des Sockels für diese Montageart geeignet ist. Insbesondere Farbbeschichtete oder mit Tapeten beklebte Untergründe sind nur eingeschränkt geeignet.

Außerdem bei der Rauchmeldermontage zu beachten

Die vorausgegangenen Informationen zu geeigneten Montageorten und Sonderfällen sind bereits sehr umfangreich und sollten für die meisten Nutzer ausreichend sein. Dennoch bestehen noch einige weitere Einschränkungen bei besonderen baulichen Gegebenheiten, sowie verschiedene Empfehlungen um das Risiko von Fehlalarmen auf ein minimum zu reduzieren:

  • Rauchmelder funktionieren in der Regel nur in einem bestimmten Temperaturbereich ordnungsgemäß. Dieser Temperaturbereich liegt je nach Gerät in der Regel zwischen -5 und +50 Grad Celsius. Informationen zur Betriebstemperatur der jeweiligen Rauchmelder finden Sie in den jeweiligen Testberichten.
  • Achten Sie darauf, dass der Melder nicht in einem Bereich mit starker Zugluft montiert wird, da dies das Eindringen von Rauch in die Rauchkammer verhindern oder verzögern kann.
  • Eine Installation direkt auf metallischen Oberflächen sollte wenn möglich vermieden werden
  • Die Anbringung in unmittelbarer Nähe von offenen Kaminen oder Feuerstätten kann zu vermehrten Fehlalarmen führen
  • Zu Klimaanlagen und Belüftungsschächten sollte ein Mindestabstand von 1m eingehalten werden