Vorgaben für die Installation in Rauchmeldern im Privatbereich gemäß DIN 14676

Da Rauchwarnmelder ihrer Aufgabe, die Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung mit einem lautstarken Alarmsignal vor einem Feuer zu warnen, nur bei korrekter Installation und durchgehender Erhaltung ihrer Funktionalität nachkommen können, wurden die Grundlagen im Umgang mit diesem wichtigen Gerät in einer Anwender-Norm – der DIN 14676 – präzise festgelegt. Sie dient daher in allen Bundesländern Deutschlands als Grundlage für die Rauchmelderpflicht.

DIN 14676 – Anwender Norm

Auf was bezieht sich die DIN 14676?

Die DIN 14676 ist eine Norm, die sich auf nationaler Ebene mit dem Umgang mit Rauchwarnmeldern befasst. Dies bedeutet, dass die grundlegenden Punkte, die in dieser Norm festgehalten werden, sich nur auf Deutschland beziehen. In anderen Ländern können durchaus abweichende Regelungen vorherrschen.

  • Zertifizierung von Rauchmeldern

  • Anwendungsbereiche und Einsatzgebiete

  • Planung und Einbau

  • Funktionstüchtigkeit und Anforderungen an die Überwachung

  • Vernetzung von Rauchwarnmeldern

  • Wartung und Batteriewechsel

Um eine präzise und allumfassende Ausarbeitung dieser Richtlinien gewährleisten zu können, wurde die Verantwortung der Erstellung auf den Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) NA 031-02-01 AA „Brandmelde- und Feueralarmanlagen“ übertragen.

An wen richtet sich die Anwender-Norm?

Im Gegensatz zur DIN 14675, die sich mit dem fachgerechten Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage (bei denen im Falle eines Brandes zusätzlich eine direkte Alarmierung der Feuerwehr erfolgt) beschäftigt, bezieht sich die DIN 14676 auf den privaten Bereich. Das bedeutet, dass sie vor allem für Wohnhäuser und Mietwohnungen, jedoch auch für Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung gilt. Doch wen betrifft die Norm denn nun genau? Zuerst einmal richtet sie sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden, aber auch an die am Bau beteiligten Personen. Dies umfasst somit eine relativ große Personengruppe, zu der beispielsweise Architekten, Planer, Sachverständige, Errichter, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Bauherren, Bewohner, Eigentümer und Dienstleistungserbringer der Immobilienwirtschaft zählen.

Was beinhaltet die DIN 14676?

Die einzelnen Punkte, mit denen sich die Norm befasst, wurden bereits genannt. Im Folgenden soll daher auf die genauen Inhalte der einzelnen Kategorien eingegangen werden.

1. Zertifizierung

Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass für die DIN 14676 keine Zertifizierung notwendig ist. Das bedeutet, dass kein Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen erbracht werden muss. Dennoch wird die Empfehlung ausgesprochen, für die Planung, den Einbau und die Instandhaltung von Rauchmeldern Dienstleister mit ausgebildeten Fachkräften auf diesem Gebiet einzusetzen.

2. Einsatzgebiet

Rauchwarnmelder sind Geräte, die im Falle eines Brandes oder einer Rauchentwicklung Signale (meist akustischer Natur) abgeben, welche anwesende Personen frühzeitig vor der Gefahr warnen. Diese können sich nun vor dem Brand retten oder versuchen, das Feuer zu löschen. Da einfache Rauchwarnmelder im Gegensatz zu Brandmeldeanlagen nicht zusätzlich auch noch die Feuerwehr alarmieren, schützen sie im Falle eines leeren Hauses nicht vor der Entstehung eines Sachschadens. Die Signalgeber können als Einzelgeräte oder miteinander vernetzt betrieben werden.

3. Anwendungsbereich

Rauchmelder sollen in Wohnhäusern und (Miet)wohnungen, aber auch in Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung angebracht werden. Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung sind:

  • Hütten
  • Gartenlauben
  • Containerräume
  • Pensionen mit weniger als 12 Gästebetten
  • Freizeitunterkünfte

4. Planung und Einbau

Laut der Norm gibt es schon bei der Planung der Verteilung von Rauchmeldern im Haus (oder in der Wohnung) einige wichtige Details zu beachten. Sie müssen beispielsweise so angebracht werden, dass der Rauch eines Brandherdes bereits in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt wird. Dies geht jedoch nur, wenn im Umkreis von 50cm rund um den Signalgeber herum keine Hindernisse (wie Wände) vorhanden sind. Ausführliche Informationen zur korrekten Rauchmelder Installation finden Sie hier.

Die Richtlinien sehen vor, dass in Räumen, deren Fläche bis zu 60m² beträgt, auf jeden Fall ein Rauchmelder installiert werden muss. Sollte diese Raumfläche überschritten werden, müssen weitere Warnmelder angebracht werden. Es ist nicht erlaubt, Rauchmelder einzubauen, die nicht der DIN EN 14604 entsprechen. Werden 230-V-Geräte verwendet, ist es unabdingbar, diese mit einer Notstromversorgung auszustatten. Die maximale Einbauhöhe für Rauchwarnmelder liegt bei 6 Metern (höhere Räume müssen mit Geräten auf verschiedenen Ebenen versorgt werden).

5. Anforderung an die Überwachung

Dieser Punkt legt fest, dass in bestimmten Zimmern – wie Kinderzimmern, Schlafbereichen und Fluren (Fluchtwege) – unbedingt Rauchwarnmelder angebracht werden müssen. Sollten diese Bereiche offen sein und über mehrere Geschosse reichen, wird auf der obersten Ebene ein Signalgeber angebracht. Es wird jedoch gleichzeitig empfohlen, auch alle anderen Räume mit den Geräten auszustatten. Ausnahmen bilden hierbei jene Bereiche, in denen Wasserdämpfe Fehlalarme auslösen könnten (z.B. Küche und Badezimmer).

6. Vernetzung

Es kann sinnvoll sein, den Rauchwarnmelder so zu vernetzen, dass er zusätzlich an einem anderen Ort eine Warnung ausgibt. Dafür müssen jedoch spezielle, vernetzungsfähige Rauchwarnmelder verwendet werden. Besonders geeignet sind hier auch verschiedene Smart Home Systeme, welche die Integration von Rauchwarnmeldern ermöglichen, und im Falle eines Brandes eine entsprechende Nachricht beispielsweise an das Smarthome senden. In diesem Fall kann ein möglicher Sachschaden gut eingegrenzt werden (welcher immer dann enorme Höhen erreicht, wenn ein Brand ausbricht, aber niemand vor Ort ist, um die Alarmsignale des Rauchwarnmelders zu hören).

7. Funktionstüchtigkeit

Dieser Unterpunkt befasst sich mit der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder. Die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit kann nur dann sichergestellt werden, wenn das Gerät nicht verdeckt oder überstrichen wird.

8. Wartung und eventueller Batteriewechsel

Die Funktionsfähigkeit des Rauchwarnmelders muss unter allen Umständen sichergestellt sein, denn nur dann kann er seiner Aufgabe bestmöglich nachkommen. Dazu ist es nötig, mindestens einmal im Jahr eine Wartung durchzuführen. Während der Wartung wird die Funktionsfähigkeit des Rauchwarnmelders aktiv getestet und seine Umgebung neu evaluiert. Sollte der Installationsort nicht mehr den festgelegten Anforderungen entsprechen, muss eine Positionsveränderung vorgenommen werden. Im Zuge der Wartung wird auch überprüft, ob die Funktionsfähigkeit des Gerätes durch Verschmutzungen oder Schäden beeinträchtigt wird. Die Überprüfung sollte dazu genutzt werden, gegebenenfalls neue Batterien in das Gerät einzulegen (dies entfällt natürlich bei Rauchmeldern mit Langzeitbatterie).