Richtlinien als Grundlage für die Kennzeichnung als “Qualitätsrauchmelder”

Bei der Auswahl eines geeigneten und möglichst zuverlässigen Rauch- oder Funkrauchmelders, werden Verbraucher mit verschiedensten Normen, Kennzeichnungen und Richtlinien konfrontiert. Spätestens seit Einführung des Qualitätskennzeichens “Q für Rauchmelder“, welches eine möglichst einfache Identifikation hochwertiger Rauchwarnmelder ermöglichen soll, stehen auch zwei Richtlinien im Zentrum des Interesses – die Richtlinien vfdb 14-01 und VdS 3131. Folgend soll auf diese beiden Richtlinien, deren Hintergrund uns was diese letztendlich für den Anwender bedeuten, eingegangen werden.

VdS 3131 und vfdb 14-01 Richtlinien

Erweiterte Anforderungen an Rauchwarnmelder

Durch die Einführung der Rauchmelder Pflicht in immer mehr Bundesländern kamen zahlreiche Rauch- und Funkrauchmelder verschiedenster Hersteller in den Handel, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden. Bald wurden die Expertenstimmen immer lauter, dass es an der Zeit sei, die Anforderungen an die lebensrettenden Geräte zu überarbeiten, und auf den technisch neuesten Stand zu bringen.

Diese erhöhten Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für Rauchmelder wurden zunächst vom Forum Brandrauchprävention e.V. in Zusammenarbeit mit in Zusammenarbeit mit der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) entwickelt. Zu beachten ist jedoch, dass die in der vfdb 14-01 Richtline erfassten erhöhten Anforderungen, nicht die Vorgaben der Gerätenorm DIN EN 14604 ersetzen, sondern diese lediglich ergänzen. Von den Bauordnungen zugelassene Rauchmelder müssen zumindest das CE-Siegel vorweisen. Dieses Siegel sagt unter anderem aus, dass die Geräte der EU-Norm 14604 entsprechen, und somit der Vertrieb in Europa zulässig ist. Es scheint zwar bereits Bestrebungen zu geben die bestehende Norm um verschiedene Inhalte der vfdb 14-01 bzw. VdS 3131 Richtline zu erweitern, sodass in Zukunft die Sicherheit noch besser gewährleistet werden kann.

Was viele Verbraucher jedoch nicht wissen, eine Zulassung in Form des CE-Siegels hat noch nicht zwangsläufig etwas mit der Verlässlichkeit des Produkts zu tun, da eine entsprechende unabhängige Überprüfung nicht zwangsweise notwendig ist. Vielmehr garantiert der Hersteller bzw. Inverkehrbringer, dass das Gerät die entsprechenden Anforderungen erfüllt.

Rauchmelder nach VdS 3131 / vfdb 14-01

Q-Label - Kennzeichnung für "Qualitätsrauchmelder"Wie vorab erläutert, ist das Vorhandensein der CE-Kennzeichnung nicht zwangsweise ein Merkmal für ein qualitativ hochwertiges Produkt. Hier kommen die Richtlinien VdS 3131 und vfdb 14-01 ins Spiel. Die Hersteller oder Inverkehrbringer von Rauch- und Funkrauchmeldern haben die Möglichkeit, ihre Geräte nach ebendiesen prüfen zu lassen.

Werden die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale durch den jeweiligen Melder erfüllt, kann bei diesem Produkt nicht nur auf die entsprechende Richtlinie hingewiesen werden, sondern zudem mit dem begehrten Qualitätskennzeichen Q für Rauchmelder ausgestattet werden. Dieses Siegel kann als eine Art Hilfestellung für den Verbraucher angesehen werden, um entsprechend geprüfte Geräte leicht erkennen zu können.

VdS 3131 und vfdb 14-01 – Unterschiede und Prüfung

Bevor wir abschließend auf die wesentlichsten Inhalte der VdS 3131 und vfdb 14-01 Richtlinien eingehen werden, soll zum besseren Verständnis zunächst auf die Unterschiede zwischen vfdb 14-01 und VdS 3131 eingegangen werden. Vereinfacht gesagt, besteht zwischen den Richtlinien vfdb 14-01 und VdS 3131 inhaltlich kein Unterschied. Bei der vfdb 14-01 handelt es sich um die Ausgangs-Richtline, welche von der VdS Schadenverhütung GmbH in Köln unter der eigenen Bezeichnung VdS 3131 entsprechend adaptiert wurde.

Prinzipiell ist die Überprüfung unter Berücksichtigung der Richtlinie vfdb 14-01 durch jedes unabhängige und akkreditierte Institut möglich. Dazu zählen derzeit die Prüfinstitute VdS Schadenverhütung GmbH in Köln sowie das KRIWAN Testzentrum in Forchtenberg. Bei der Prüfung durch den VdS wird demgemäß die unternehmenseigene Richtlinie VdS 3131 herangezogen.

Beispiele: Überprüfung nach vfdb 14-01 (Gira Dual Q) und VdS 3131 (Smartwares RM218)

Überblick: Richtlinien vfdb 14-01 / VdS 3131

Beispiele für Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für Rauchwarnmelder der Richtlinien VdS 3131 und vfdb 14-01:

Erhöhte Resistenz gegen mechanische Einwirkungen

Der Rauchwarnmelder wird auf seine Stoß- bzw. Schlagfestigkeit geprüft. Das Gerät darf nicht so empfindlich sein, dass es z.B. bei einem unbeabsichtigten Stoß zu einer eingeschränkten Funktionalität oder Fehlalarmen kommt.

Korrosionsschutz

Bei diesem Dauertest wird der Rauchmelder hoher Schadstoffbelastung wie beispielsweise der Belastung durch Schwefeldioxid ausgesetzt. Ziel ist es, die einzelnen Teile im Garantiezeitraum resistent gegen Einflüsse wie verschmutzte Luft zu machen und somit Systemfehler zu vermeiden.

Unempfindlichkeit gegen Alterung und Klimabeständigkeit

Um eine Garantie von zehn Jahren zu gewährleisten, wird der Rauchmelder mehrmals hintereinander extremen Temperaturschwankungen ausgesetzt. Auch hier wird wieder im Dauertestverfahren die Resistenz gegen eine hohe Luftfeuchtigkeit getestet. In Bezug auf die Klimabeständigkeit wir die Resistenz ebenfalls im Dauertestverfahren getestet.

Fest verbaute Batterie mit einer Lebensdauer von zumindest zehn Jahren

Die Batterie muss den Garantiezeitraum von zehn Jahren problemlos überdauern. Durch das Anschweißen soll eine unberechtigte Entnahme der Batterie vermieden werden. Des Weiteren muss der Rauchmelder nach zehn Jahren komplett ausgetauscht werden, was laut Experten auch empfehlenswert ist.

Verbesserte Konstruktion des Gehäuses

Damit keine Fremdkörper wie zum Beispiel kleine Insekten in den Rauchmelder eindringen und somit einen Fehlalarm auslösen können, dürfen die Messöffnungen nur eine bestimmte Größe haben. Durch die kleineren Öffnungen verschmutzt das Gerät übrigens auch nicht so schnell durch Staub, was wiederum die Lebensdauer des Rauchmelders erhöht.

Elektromagnetische Verträglichkeit

Befinden sich andere elektrische Geräte im Umfeld des Gerätes, kann die elektromagnetische Strahlung dieser zu Störungen führen. In verschiedenen Tests wird die Maximalverträglichkeit festgelegt.
Kann ein Rauchmelder eines oder mehrere der oben genannten Kriterien nicht erfüllen, wird auch das Qualitätssiegel nicht an das Produkt vergeben. Somit erkennt auch ein Laie, ob das ausgewählte Modell den hohen Sicherheitsstandards gerecht wird oder nicht – denn letztendlich muss er am Ende selber entscheiden, ob er lieber auf die Standardgeräte vertraut oder vielleicht doch, zum eigenen Wohl und dem Wohl seiner Mitbewohner oder Mieter, in ein wirklich hochklassiges Gerät investiert.