Anforderungen an Rauchwarnmelder gemäß DIN EN 14604 – Prüfverfahren und Zertifizierung
Neben der Anwender-Norm DIN 14676 existiert für Rauchwarnmelder ein weiterer, bedeutsamer Standard – die Europäische Produktnorm DIN 14604. In ihr werden die Anforderungen an Rauchwarnmelder sowie gültige Prüfverfahren und zu erfüllende Leistungskriterien festgelegt. Rauchmelder, die in einer privaten Wohnung oder in einem Haus installiert werden, müssen zwingend nach dieser Norm zertifiziert worden sein. Zusätzlich ist es dem Handel seit 2008 nicht mehr erlaubt, nicht zertifizierte Geräte überhaupt zu verkaufen.
Zertifizierung nach DIN 14604 – die Voraussetzungen
Um nach der DIN EN 14604 zertifiziert werden zu können, müssen alle Rauchwarnmelder und natürlich auch Funkrauchmelder 29 verschiedene Prüfungsverfahren durchlaufen. Einen Teil dieser Nachweise kann die werkseigene Produktionskontrolle (also das Qualitätsmanagement) des Herstellers liefern. Auch eine Typprüfung ist zum Nachweis der Konformität mit der Europäischen Norm unerlässlich. Die Typprüfung muss jedoch zwingend von einer unabhängigen Produktzertifizierungsstelle durchgeführt werden. In Deutschland übernimmt dies unter anderem die VdS Schadenverhütung GmbH oder das Kriwan Testzentrum. Zu den 29 verschiedenen Prüfungen, die ein Rauchwarnmelder vor seiner Zertifizierung durchlaufen muss, zählen unter anderem:
Um eine Prüfung entsprechend der festgelegten Richtlinien durchführen zu können, muss der Hersteller dem Prüfer mehrere Geräte (die VdS Schadenverhütung GmbH benötigt z.B. mindestens 20 Stück) zur Verfügung stellen. Diese sollen hinsichtlich ihres Aufbaus und ihrer Kalibrierung natürlich repräsentativ für die übliche Produktion sein. Anders ausgedrückt: Die Prüflinge sollen qualitativ jenem Standard entsprechen, der in der Fertigungsstätte hergestellt wird. Es ist nicht zulässig, extra für die Prüfung qualitativ besonders hochwertige Geräte zu produzieren, um die Zertifizierung zu erhalten und anschließend minderwertige Produkte, welche die Zertifizierung vielleicht nicht erhalten hätten, zu verkaufen.
Zusätzlich muss der Hersteller eine Dokumentation der Fertigung (wie im Standard IPC-A-610D DE, 2005:2 gefordert) und eine offizielle Erklärung darüber, dass die Fertigung der Rauchwarnmelder gemäß diesem Standard erfolgt, bereitstellen und diese Angaben durch die entsprechenden Nachweise (Qualitätsplan und ähnliches) belegen können.
Was wird geprüft?
Die Prüfungen, denen die Rauchwarnmelder unterzogen werden, richten sich nach den in der Europäischen Produktnorm DIN EN 14604 festgelegten Anforderungen. So wird in der Norm beispielsweise verlangt, dass ein Unterschreiten der Auslöseschwelle für die Batteriestörungsmeldung nicht dafür sorgen darf, dass der Alarm des Melders ausgelöst wird. Daher wird in einer entsprechenden Prüfung getestet, wie der Rauchwarnmelder reagiert, wenn die Versorgungsspannung schrittweise in bestimmten Zeitintervallen verringert wird.
Ein anderer Test ist darauf ausgelegt, zu kontrollieren, ob der Rauchwarnmelder über ausreichend Schutz vor einem Eindringen von Fremdkörpern bietet. Laut der Norm wird gefordert, dass weder kleine Kugeln (mit einem Durchmesser von 1,3 ± 0,05 mm) noch stabförmige Objekte (Rechteckprofil) mit einer Kantenlänge von (1,0 ± 0,05) mm x (2,0 ± 0,05) mm in die Messkammer eindringen können dürfen. Dazu kann eine Sichtprüfung ausreichen, doch in einigen Fällen werden auch praktische Tests an den zur Verfügung gestellten Geräten durchgeführt.
Da ein Rauchwarnmelder nach der Installation ganzjährig an der Decke eines Zimmers verweilt, wird er den verschiedensten Temperaturschwankungen ausgesetzt. Im Sommer können sich Räume (insbesondere Dachwohnungen) enorm aufheizen, während die Temperaturen im Winter stark sinken. Trotz dieser Temperaturwechsel darf der Rauchwarnmelder kein Alarmsignal generieren, da es sich hierbei um natürliche Vorgänge, nicht aber um einen Brand, handelt. Daher werden die Prüflinge einem speziellen Test unterzogen, bei dem sie zuerst auf eine bestimmte Temperatur (meist 25 ± 2 ° Celsius) abgestimmt und dann mehrmals hintereinander einem Temperaturzyklus (eine immer wiederkehrende Abfolge von Erhöhung, Halten und Verringerung der Temperatur) ausgesetzt werden.
Etwas unkomplizierter gestalten sich die Überprüfungen bezüglich der Funktionalität des Testknopfes und der Alarmsignallautstärke. So reicht beispielsweise das Drücken des Knopfes aus, um zu erkennen, ob er seiner Funktion uneingeschränkt nachkommt oder nicht. Auch die Mindestlautstärke des Alarmtons eines Rauchwarnmelders ist in der Produktnorm mit einem festen Wert (85 dB (A)) angegeben und kann nach dem Auslösen mittels eines dafür vorgesehenen Gerätes überprüft werden.
Die Zertifizierung
Auf diese Weise wird der gesamte Anforderungskatalog der Europäischen Produktnorm DIN EN 14604 abgearbeitet. Hat ein Rauchwarnmelder alle Prüfungen überstanden und ist den Anforderungen, wie sie die DIN EN 14604 festlegt, gerecht geworden, wird er zertifiziert und muss nun vom Hersteller dauerhaft mit den folgenden Angaben gekennzeichnet werden:
- DIN EN 14604
- CE-Kennzeichnung (inklusive Prüfnummer)
- Nummer des EG-Konformitätszertifikates
- Name / Handelszeichen des Herstellers (oder Lieferanten)
- Adresse des Herstellers (oder Lieferanten)
- Herstellungsdatum / Fertigungsnummer
- empfohlenes Datum für einen Austausch
- wichtige Hinweise für den Batteriewechsel (Art und Anzahl)
- ein unbedingt sichtbarer Hinweis: „Nach jedem Batteriewechsel ist der ordnungsgemäße Betrieb des Rauchwarnmelders unter Anwendung der Prüfeinrichtung zu prüfen.“
Angaben auf Rauchwarnmeldern in Bezug auf EN14604
Außerdem ist der Hersteller dazu verpflichtet, jeden Rauchwarnmelder mit einer Betriebsanleitung zu liefern. Diese soll alle wichtigen Hinweise zur Standortwahl, Montage und Wartung des Gerätes beinhalten. Die Anleitungen müssen für den Käufer verständlich formuliert sein.