Die eigenen Rauchwarnmelder warten – das ist zu beachten

Rauchwarnmelder können im Ernstfall Leben retten – allerdings nur dann, wenn sie auch tadellos funktionieren. Daher ist es immens wichtig, nicht nur auf die korrekte Installation der Signalgeber zu achten, sondern diese auch regelmäßig zu warten. Im Folgenden soll zunächst auf die Erfordernis und die Verantwortungsbereiche für die regelmäßig durchzuführende Überprüfung (wer muss die Rauchmelder Wartung übernehmen – Mieter oder Vermieter) eingegangen werden, um anschließend die einzelnen Wartungsschritte zu erklären.

Warum muss man Rauchmelder warten?

Wie jedes technische Gerät können auch Rauchmelder mit der Zeit defekt werden. Es könnten beispielsweise Verunreinigungen (z.B. Staub) die Raucheinlassöffnungen blockieren, so dass der gefährliche Rauch eines Brandherdes kaum bis gar nicht in die Rauchkammer des Melders vordringen kann.

Die Folge: Im Notfall wird der Warnmelder seiner Aufgabe nicht nachkommen können und trotz Feuer keinen Alarm schlagen. Somit wäre er vollkommen nutzlos geworden. Zudem können Verschmutzungen durch Staub oder auch Insekten im Laufe der Zeit insbesondere bei klassischen fotooptischen Rauchwarnmeldern zu vermehrten Fehlalarmen führen. Neben diesen meist behebbaren Verschmutzungen können jedoch auch schwerere Mängel an den Geräten auftauchen, sodass der Melder im Ernstfall überhaupt nicht mehr funktioniert. Derartige Mängel können im Zuge der regelmäßigen Wartung meist ebenfalls recht einfach festgestellt werden. Es ist daher zwingend notwendig, alle Rauchwarnmelder im Haus oder in der Wohnung regelmäßig zu kontrollieren, um deren Funktionalität zu erhalten. Bevor die einzelnen Wartungsschritte und Wartungsintervalle erklärt werden, sollen zunächst wichtige Informationen zur Zuständigkeit für die regelmäßige Rauchmelder Wartung.

Wer ist für die Rauchmelder Wartung zuständig?

Nach anfänglichen Unklarheiten im Zuge der Einführung der Rauchwarnmelder Pflicht wurde mittlerweile klargestellt, dass die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in fast allen Bundesländern dem Eigentümer (beziehungsweise dem Bauherrn oder Vermieter) zufällt. Rauchmelder Wartung - Mieter oder VermieterIn diesem Zusammenhang stellt sich natürlich auch die Frage nach etwaigen gesetzlichen Regelungen für die Rauchmelder Wartung. Tatsächlich gelten für die Rauchmelder Wartung teilweise andere Anordnungen, da jedes Bundesland eigenständig darüber entscheiden kann, welche Partei hierfür in die Pflicht genommen wird. So sehen einige Länder vor, dass die Kontrolle der Rauchwarnmelder ebenfalls vom Eigentümer (oder dem Vermieter) vorgenommen werden soll. In anderen Bundesländern gilt hingegen, dass die Verantwortung über die Wartung auf den Mieter übertragen werden kann. Dies sollte jedoch im stets Mietvertrag festgehalten werden. Weitere Informationen dazu finden sich hier in unserem Artikel zu den Verantwortungsbereichen für die Installation und Wartung.

Wichtig: Die Aufgabe der Wartung von Rauchmeldern kann delegiert werden. So können beispielsweise Hausmeister oder spezielle Dienstleister vom Fach angestellt werden, um diesen Job zu übernehmen.

Die Wartungsroutine von Rauchmeldern

Es ist vorgesehen, dass Rauchwarnmelder und natürlich auch Funkrauchmelder mindestens einmal im Jahr (nach der Anwender-Norm DIN 14676) gewartet werden. Manche Gerätehersteller empfehlen eventuell auch kürzere oder längere Intervalle – insbesondere bei den regelmäßig durchzuführenden manuellen Funktionstests bestehen zwischen verschiedenen Rauchwarnmelder-Modellen teilweise erhebliche Unterschiede! Diese Informationen sind jedoch stets in der Bedienungsanleitung des entsprechenden Produktes vermerkt.

1. Beseitigung von Verschmutzungen

Bei der Wartung muss jeder Signalgeber im Haus (oder in der Wohnung) eingehend darauf überprüft werden, ob all seine Raucheindringöffnungen frei von Verschmutzungen sind. Diese entstehen in den meisten Fällen durch ganz normalen Hausstaub (oder Spinnweben), der sich in den Öffnungen festsetzt. In einigen Fällen ist es jedoch auch schon passiert, dass Rauchwarnmelder beim Renovieren „übergestrichen“ wurden, so dass getrocknete Farbe die Öffnungen blockiert hat. Ist zu erkennen, dass eventuell auftretender Rauch nicht mehr ungehindert in den Signalgeber eindringen kann, muss dieser vorsichtig mit einem feuchten Tuch oder dem Staubsauger gereinigt werden. Besonders gut geeignet sind auch sogenannte Möbelpinsel-Düsen bzw. Aufsätze für Staubsauger. Achten Sie bei der Verwendung eines Staubsaugers jedoch unbedingt darauf, die Saugstärke auf das nötigste zu reduzieren, um mögliche Beschädigungen auszuschließen! Dabei sind jedenfalls die Angaben des Herstellers bezüglich der korrekt durchgeführten Reinigung des entsprechenden Gerätes zu beachten.

2. Sichtkontrolle und Positionierung

Des Weiteren sollte jeder Warnmelder eingehend auf Beschädigungen überprüft werden. Diese können entstehen, wenn Gegenstände mit enormer Wucht auf das Gehäuse prallen (beispielsweise durch Kinder, die in der Wohnung Fußball spielen). Risse oder Kratzer am Gehäuse können darauf hinweisen, dass der Signalgeber eventuell nicht mehr funktionstüchtig ist. Bei der Installation der Geräte ist darauf zu achten, dass die Umgebung im Umkreis von 50 Zentimetern rund um den Rauchmelder herum frei ist. Wird er durch Möbelstücke oder andere Gegenstände blockiert, kann auftretender Rauch nur verzögert in die Rauchkammer eindringen – das hat zur Folge, dass auch der Alarm erst später ausgelöst wird. Dies kann im Ernstfall kostbare Minuten zur Rettung des eigenen Lebens kosten!

Abstand Rauchwarnmelder

Sollte sich in den Wochen und Monaten nach der Installation also etwas an der Konstellation der Möbel im Raum (oder am Raum selber, beispielsweise durch zusätzliche Trennwände) geändert haben, muss der Warnmelder neu positioniert werden, so dass im Radius von 50cm um das Gerät herum keine Hindernisse mehr vorhanden sind.

3. Manueller Funktionstest

Ist die erste Sichtung gut verlaufen, ist es an der Zeit, die Funktionalität des Rauchmelders einem Praxistest zu unterziehen. Dazu haben die Hersteller eine Taste in das Gerät eingebaut, durch die der Alarm manuell ausgelöst werden kann – das Vorhandensein dieser Taste ist nach der Gerätenorm DIN EN 14604 übrigens verpflichtend! Wird das Signal durch das Drücken der Taste ausgelöst, hat der Rauchmelder auch diesen Teil der Wartung bestanden. Wird es jedoch nicht ausgelöst, sollte man der Ursache auf den Grund gehen. Bei Geräten mit austauschbaren Batterien ist es theoretisch möglich, dass die Batterie mittlerweile leer oder zu schwach ist, um die Funktionalität des Gerätes gewährleisten zu können. Daher sollten nun auf jeden Fall die Batterien ausgewechselt werden. Ertönt nun nach dem Drücken der Taste der Warnton, ist die Funktionalität des Meldegerätes wieder voll hergestellt. Handelt es sich beim verwendeten Modell um einen Rauchmelder mit 10 jahres Batterie, sollte dieser vorsichtshalber direkt ersetzt werden.

Wichtig: Alle zugelassenen Geräte sind mit einem zusätzlichen Meldeton ausgestattet, welcher das Ende der Lebenszeit der im Gerät befindlichen Batterien akustisch anzeigt. Daher ist es in der Praxis unwahrscheinlich, dass die Fehlfunktion solcher Geräte auf leeren Batterien beruht. In diesem Fall sollte der Rauchmelder direkt ersetzt werden.

4. Änderungen der räumlichen Gegebenheiten

Im Laufe der Zeit kann es passieren, dass sich die Nutzung eines Raumes ändert. Aus einem Büro kann ein Kinderzimmer werden und aus einem Wohnzimmer die Küche. Große Räume können in zwei separate Zimmer (oder umgekehrt) aufgeteilt werden. Daher muss bei der jährlichen Wartung auch überprüft werden, ob sich die räumlichen Gegebenheiten für den Rauchmelder verändert haben. Wenn beispielsweise aus einem großen Raum zwei kleine Zimmer gemacht wurden, wird eventuell nun ein zusätzlicher Signalgeber benötigt. Außerdem muss, wie bereits unter Punkt 2 erläutert, geprüft werden ob der Installationsort des Melders trotz der räumlichen Veränderung noch den Ansprüchen der DIN 14676 genügt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss zwingend nachgebessert werden.

Die Entscheidung: Reparieren oder auswechseln?

Taucht während der Wartung ein Problem auf, stellt sich die Frage, ob dieses beseitigt werden kann – oder ob der Rauchmelder ausgewechselt werden muss. Im Grunde genommen ist diese Frage relativ leicht zu beantworten: Wenn sich die Beeinträchtigungen der Funktionalität leicht beseitigen lassen (beispielsweise durch das Reinigen der Raucheindringöffnungen oder dem Auswechseln der Batterien), muss das Gerät nicht ausgetauscht werden. Lassen sich jedoch schwere Beschädigungen feststellen oder können die Beeinträchtigungen nicht behoben werden, ist der Rauchmelder auf jeden Fall zu ersetzen. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass Rauchwarnmelder unabhängig davon je nach Modell spätestens nach 10-12 Jahren ausgetauscht werden müssen, da ein reibungsloser Betrieb spätestens nach dieser Zeitspanne nicht mehr gewährleistet werden kann.

Muss die jährliche Rauchmelder Wartung protokolliert werden?

In der Anwender-Norm DIN 14676 (Kapitel 6, Unterpunkt 1) steht, dass die Ergebnisse der Überprüfung und der durchgeführten Maßnahmen während der Wartung zu dokumentieren sind. Daher ist es jedenfalls empfehlenswert, einen Gerätepass mit Wartungsheft zu nutzen, in dem die jährliche Wartung protokolliert werden kann. Gerne können Sie hierfür unser kostenloses Rauchmelder Wartungsprotokoll anfordern.