Gesetzesänderung zur Rauchmelder Pflicht in Hessen

Am 6.11.2017 wurde durch Kabinettsbeschluss das Gesetz zur Neufassung der Hessischen Bauordnung durch die Hessische Landesregierung eingebracht. In dem ab dem 6.7.2018 geltenden Gesetz wurde beschlossen, auch das bestehende Rauchmeldergesetz zu erweitern.

Bisher war vorgesehen, dass Schlafräume, Kinderzimmer und Flure (über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen) mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. In der Neufassung werden nun auch sämtliche Aufenthaltsräume in Nutzungseinheiten, in welchen Menschen schlafen, explizit erwähnt. So müssen in Zukunft auch diese Räume jeweils mit zumindest einem Rauchmelder ausgestattet werden.

Erweiterung der Rauchmelderpflicht in Hessen

Auszug aus dem neuen Gesetzestext

§14 Brandschutz

(2) Zum Schutz von schlafenden Personen müssen

  1. in Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
  2. in sonstigen Nutzungseinheiten die Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt

  1. in Wohnungen nach Satz 1 Nr. 1 den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern,
  2. in Nutzungseinheiten nach Satz 1 Nr. 2 den Betreiberinnen und Betreibern,

es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.

Bestehende Nutzungseinheiten nach Satz 1 Nr. 2 sind bis zum 1. Januar 2020 entsprechend auszustatten.

§93 Inkrafttreten: Dieses Gesetz tritt einen Monat nach der Verkündung in Kraft.

Wann tritt die neue Regelung in Kraft?

Die neue Hessische Bauordnung wurde am 6.6.2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und trat demnach am 7.7.2018 in Kraft. Die entsprechenden Regelungen müssen in sämtlichen Neubauten ab diesem Stichtag umgesetzt werden.
Für Bestandsbauten besteht eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2020.

Beachten Sie auch unsere ausführlichen Informationen zur Rauchmelderpflicht in Hessen.