Brandschutzmaßnahmen in den eigenen vier Wänden

Unter Brandschutz versteht man einerseits verschiedene Maßnahmen, welche getroffen werden können, um eine Brandentwicklung zu verhindern. Andererseits umschließt der Brandschutz auch Maßnahmen die ergriffen werden können, wenn ein Brand bereits entstanden ist. Hierzu zählen beispielsweise Rettungsmaßnahmen, die Verhinderung der Brandausbreitung und natürlich das Löschen des Brandes. Zusammengefasst dienen Brandschutzmaßnahmen- und Vorbereitungen dem Schutz von Personen und Sachwerten vor Feuer und Brandrauch.

Merkblatt Verhalten im Brandfall

Beim Brandschutz wird zwischen vorbeugendem- und abwehrenden Brandschutz unterschieden. Ziel des vorbeugenden Brandschutzes ist es, das Entstehen von Bränden zu unterbinden bzw. vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um im Falle eines Brandes schnell reagieren zu können. Im Gegensatz dazu, werden im Rahmen des abwehrenden Brandschutzes Maßnahmen ergriffen um einen bereits entstandenen Brand zu löschen, der vorbeugende Brandschutz also nicht vollumfänglich greifen konnte.

Vorbeugender Brandschutz

Beim vorbeugenden Brandschutz geht es wie bereits erwähnt um die Prävention. So wird bereits im Rahmen der Planung von Neubauten oder Umbauten ein Brandschutzkonzept entwickelt und im Zuge der Bauarbeiten umgesetzt. Hierbei wird unter anderem auf die Verwendung bestimmter brandhemmender Materialien oder den Bau verschiedener Brandabschnitte geachtet, die ein Ausbreiten des Brandes verhindern sollen.

Auch die Installation von Rauchmeldern, Feuerlöschern, Sprinkleranlagen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gehört natürlich zum vorbeugenden Brandschutz, wobei in privaten Haushalten insbesondere Feuerlöscher und Rauchmelder besonders wichtige vorbeugende Brandschutzmaßnahmen darstellen. Neben diesen baulichen Maßnahmen, ist die Planung bzw. Organisation von Abläufen im Brandfall ein weiterer besonders wichtiger Aspekt des vorbeugenden Brandschutzes. Hier geht es darum, zu wissen, was im Falle eines Brandes zu tun ist.

In größeren Betrieben wird dies meist durch Ausbildung bzw. Information der Mitarbeiter sichergestellt. Hierfür wird meist auch ein sogenannter Brandschutzbeauftragter ernannt, welcher besonders geschult wird, und alle Mitarbeiter über die Brandschutzmaßnahmen aufklärt. Jedoch auch in Privathaushalten kann ein vorbeugender Brandschutz im Bezug auf Verhaltensweisen im Brandfall entscheidend sein. Machen Sie sich jedenfalls Gedanken über mögliche Fluchtwege und die Positionierung von Löschmitteln und sprechen Sie mit Ihrer Familie darüber. Auch das Anbringen von Rauchmeldern sollte mittlerweile selbstverständlich sein. Im Ernstfall kann jede Minute zählen!

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Abwehrender Brandschutz

Maßnahmen im Rahmen des abwehrenden Brandschutzes erfolgen, wenn der Brand bereits entstanden ist. Die wesentlichste Funktion des abwehrenden Brandschutzes liegt im Löschen des Brandes. Jedoch gehören unter anderem auch die Bereiche „Retten“ und „Bergen“ zum abwehrenden Brandschutz.

Unter „Retten“ werden Maßnahmen verstanden, die der Abwehr von Gefahren für Menschen dienen. Dazu zählt beispielsweise die Befreiung von Kindern, Verletzten oder Behinderten aus dem Gefahrenbereich sowie auch Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzten. Unter „Bergen“ versteht man das Sicherstellen von Sachen, oder auch das Bergen von Tieren und Todesopfern. Das richtige Verhalten in einer bedrohlichen Situation wie einem Brandfall ist dabei von höchster Bedeutung. Die Feuerwehr empfiehlt daher folgende Verhaltensweise:

Alarmieren – Retten – Löschen

Beim Ausbruch eines Brandes sollte immer die Leitlinie „Alarmieren-Retten-Löschen“ befolgt werden. Die Befolgung dieser Regel kann für den Schutz von Menschen und Sachwerten entscheidend sein. Insbesondere bei später Alarmierung der Feuerwehr geht oftmals kostbare Zeit für die Bekämpfung des Brandes verloren.

1. Alarmieren

Die Alarmierung der Feuerwehr erfolgt je nach Gegebenheiten entweder automatisch über Brandmeldeanlage oder manuell über Druckknopfmelder beziehungsweise telefonisch.
Machen Sie bei einem telefonischen Notruf folgende Angaben:

  • Wer ruft an? (Name)
  • Wo brennt es? (Adresse)
  • Was brennt? (z.B. Wohnung, Wohnhaus, Werkstatt, usw.)
  • Geben Sie Hinweise auf eventuelle besondere Umstände (z.B. eingeschlossene Personen, Explosionsgefahr)

2. Retten

Eruieren Sie, ob eventuell Verletzte- oder behinderte Menschen aus Gefahrenzone gebracht werden müssen, und bringen Sie sich und Hilfsbedürftige wenn möglich während der Alarmierung in Sicherheit. Beachten Sie jedenfalls den Leitsatz: Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!

3. Löschen

  • Bekämpfen Sie den Brand mit den vorhandenen Löschmitteln (z.B. Feuerlöscher)
  • Öl- und Fettbrände z.B. mit einer Löschdecke ersticken und keinesfalls Wasser verwenden
  • Sollten Elektrogeräte in Brand geraten sein, ziehen Sie sofort den Stecker
  • Eintreffende Feuerwehr einweisen

Beachten Sie jedenfalls, dass die Brandverhütung oberste Priorität haben sollte. Trotzdem sollte man auf einen Brand vorbereitet sein und sich über mögliche Fluchtwege, Notrufnummern und den Standort von Löschmitteln bewusst sein.

Der Brandschutz greift in zahlreiche Bereiche des täglichen Lebens ein. Neben direkten Brandschutzgesetzen und Bauordnungen nehmen auch zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen Bezug darauf. Ausführliche und wertvolle Informationen dazu, und rund um das Thema Brandschutz, Brandursachen und Prävention finden Sie auch auf der Informationsplattform von Brand-Feuer. Hier werden unter anderem Möglichkeiten und Ideen zum effektiven Brandschutz ausgetauscht und erörtert, wobei an der Erarbeitung und ständigen Aktualisierung des Portals zahlreiche Fachleute aus unterschiedlichsten Branchen ehrenamtlich zusammenarbeiten.